Terrassenplatten auf Splitt verlegen
Naturstein oder Keramik / Feinsteinzeug Terrassenplatten verlegen auf Splitt
Mit etwas handwerklichem Geschick können auch Sie Ihre Naturstein oder Keramik / Feinsteinzeug Terrassenplatten in Splitt verlegen. Die Verlegung von Terrassenplatten auf Splitt ist kostengünstig und relativ einfach zu realisieren. Sie sparen also beim Terrassenplatten verlegen auf Splitt Zeit und gleichzeitig Geld. Darüber hinaus können Sie auch später einzelne Platten leicht austauschen, sollte dies einmal nötig sein.
Für die Verlegung im Splittbett müssen Sie allerdings einen Belagsabschluss einplanen, der das Verschieben der Terrassenplatten verhindert. Sie können dafür Bord-/Leistensteine setzen oder eine vorhandene Hauswand nutzen. Bei Balkonen oder Dachterrassen erfüllt auch eine Blechkante diesen Zweck. Um den Wasserablauf zu gewährleisten, können Sie auch einen verzinkten Lochwinkel anbringen.
Naturstein Terrassenplatten
Hier finden Sie die passenden Natursteinplatten für die Verlegung in Splitt.
Tipp: Unsere Terrassenplatten Rechner
Nutzen Sie doch einfach unseren Terrassenplatten Rechner für Naturstein und unseren Keramikplatten Rechner. Damit berechnen Sie ganz schnell, wie viele Platten Sie für Ihre Terrasse benötigen. Sie können dabei zwischen den verschiedenen Formaten wählen. So können Sie sich auch ganz schnell einen Überblick über die Kosten unterschiedlicher Terrassenplatten verschaffen.
Terrassenplatten auf Splitt verlegen, aber auf welchen?
Wenn Sie Naturstein Terrassenplatten auf Splitt verlegen möchten, sollten Sie unbedingt einen sauberen, hochwertigen, nicht „rostenden“ Verlegesplitt verwenden. Die in manchen Splitten enthaltene Eisenminerale und Manganverbindungen können besonders bei Staunässe ausgewaschen werden. Diese gelösten Stoffe gelangen anschließend durch den Verdunstungsprozess in die Kapillaren des Natursteines. Letztlich lagern Sie sich an der Oberfläche der Natursteinplatten als Verfärbungen ab. Beim Keramik / Feinsteinzeug Terrassenplatten verlegen auf Splitt müssen Sie nicht mit einer solchen Verfärbung der Platten rechnen. Durch das dichte Gefüge der Keramik / Feinsteinzeug Platten kann kein Wasser aufsteigen. Allerdings können auch hier die Fugen Probleme bereiten. Generell sollten Sie Terrassenplatten in Splitt verlegen, dessen Korngröße 2/5 mm oder 5/8 mm beträgt.
Terrassenplatten in Splitt zu verlegen - Werkzeuge, die Sie zur Hand haben sollten
- Schaufel
- Schubkarre
- Maßband / Gliedermaßstab
- Wasserwaage
- Abziehschienen / -rohre
- Richtlatte
- Fugenkreuze
- Gummihammer
- Winkelschleifer / Nassschneidetisch
- Diamanttrennscheibe
- Besen
Terrassenplatten verlegen auf Splitt - was außerdem hilfreich ist:
- Arbeitshandschuhe
- Plattenheber
- Richtschnur
- Bleistift
Terrassenplatten auf Splitt verlegen - Schritt für Schritt erklärt
Das Splittbett für die Terrassenplatten
- Als erstes setzen Sie auf den fertig vorbereiteten Untergrund Abziehschienen auf die Höhe des fertigen Splittbettes. Dafür können Sie Rohre oder Metallschienen verwenden, die Sie mit etwas Splitt unterfüttern. Der Abstand zwischen den Abziehschienen ist abhängig von der Länge der Richtlatte, die Sie zum Abziehen des Splittes verwenden möchten. Das fertige Splittbett sollte eine Höhe von ca. 30 - 50 mm haben. Beim Verlegen der Schienen müssen sie unbedingt auf ein ausreichendes Gefälle achten.
- Anschließend bringen Sie den Splitt zwischen die Abziehschienen ein und verteilen ihn gleichmäßig.
- Ziehen Sie den Splitt mit der Richtlatte über die Abziehschienen ab. Bewegen Sie dabei die Richtlatte sägeartig hin und her.
- Nach dem Abziehen nehmen Sie die Abziehschienen vorsichtig aus dem Splittbett. Die verbleibenden Vertiefungen füllen Sie mit Splitt und ebnen diese ein. Achten Sie darauf, dass Sie die abgezogene Splittfläche dabei nicht mehr betreten.
Terrassenplatten in Splitt verlegen und verfugen
- Die Terrassenplatten verlegen Sie vom Rand aus, so dass Sie den Splitt nicht betreten müssen.
- Beim Verlegen sollten Sie Platten aus unterschiedlichen Lieferkisten mischen. So erhält Ihr Terrassenbelag ein einheitliches Erscheinungsbild.
- Legen Sie eine Terrassenplatte nach der anderen auf den vorbereiteten Splitt. Klopfen Sie jede Platte einzeln mit einem Gummihammer fest. Mit einer Wasserwaage prüfen Sie dabei die Ebenheit und das Gefälle und bessern gegebenenfalls nach.
- Meist werden Terrassenplatten mit einer 3 - 5 mm breiten Fugen verlegt. Getrommelte Natursteinplatten können Sie aber auch fugenlos verlegen. An den Rändern der Terrasse müssen Sie jedoch immer eine Bewegungsfuge ausbilden. Nur so können Sie Kantenabplatzungen vermeiden.
- Fugenkreuze als Abstandshalter helfen Ihnen, eine gleichmäßige Fugenbreite einzuhalten. Die Seitenteile der Fugenkreuze können Sie leicht abbrechen. Dadurch erhalten Sie T-Stücke oder auch gerade Stücke. So können Sie die Fugenkreuze auch für versetzte Fugen verwenden.
- Vor allem am Rand müssen Sie die Terrassenplatten mitunter zuschneiden. Ein Nassschneidetisch ist dafür am besten geeignet. Mit etwas Gefühl gelingt Ihnen das aber auch mit einem Winkelschleifer. Verwenden Sie dabei immer die für den jeweiligen Stein geeignete Diamanttrennscheibe. Für Naturstein- und Keramikplatten gibt es jeweils ganz spezielle Scheiben.
- Abschließend füllen Sie die Fugen zwischen den verlegten Terrassenplatten mit Quarzsand. Diesen schütten Sie einfach auf die Platten und kehren ihn dann mit einem weichen Besen in die Fugen. Den verbliebenen Fugensand kehren Sie anschließend einfach ab. Nach einem kräftigen Regen werden Sie anfangs ab und an Sand nachkehren müssen.
- Um Unkrautbildung zu vermeiden, können Sie auch einen industriell hergestellten Fugensand (z. B. STONES ECO FUGENSAND) verwenden. Dieser Fugensand wird durch ein natürliches Bindemittel stabilisiert. Die Verarbeitung ist allerdings aufwendiger als bei einfachem Quarzsand.
Tipp: Verlegesplitt für Ihr Projekt berechnen
Mit unserem Ziersplitt Rechner können Sie auch den Bedarf an Verlegesplitt für Ihr Projekt berechnen.
Mit unseren Verlegehinweisen geben wir Ihnen lediglich allgemeine Empfehlungen. Es handelt sich hier um eine unentgeltliche Beratung im Sinne des § 1300 ABGB. Die Gegebenheiten vor Ort müssen Sie selbst prüfen und berücksichtigen. Für alle hier gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewähr.