Lieferbedingungen

Unser Onlineshop naturstein-online-kaufen.de beliefert ausschließlich Kunden mit einer Lieferadresse auf dem deutschen Festland!

Wenn Sie sich für die angebotenen Produkte interessieren, der Lieferort sich aber in anderen Ländern (z. B. Österreich, Schweiz) oder auf den deutschen Inseln befindet, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Agglo + Naturstein Naumann GmbH & Co. KG. 

§ 1 Lieferung und Lieferzeiten

(1) Unzerbrechliche Produkte mit geringem Gewicht werden mit Hermes oder DHL versendet, ab einem Gewicht von 30 kg erfolgt der Versand per Spedition.

(2) Die Lieferung erfolgt durch unsere Partner-Spedition auf nicht stapelbaren Paletten bis Bordstein. Maximal 1000 kg können pro Palette geliefert werden. Die Entladung erfolgt mit Ladebordwand und Hubwagen. Für die Zufahrt und Entladung ist eine ausreichend große, asphaltierte, betonierte oder gleichwertige Fläche erforderlich, die eben und tragfähig sein muss. Schotter, Kopfsteinpflaster usw. sind für die Entladung nicht geeignet! Pro Palette muss eine gefahrlose Abstellfläche von mindestens 1,20 x 1,20 m zur Verfügung stehen. Der Lieferort muss auch mit einem großen LKW sicher angefahren werden können, eine Wende- bzw. Abfahrtsmöglichkeit muss gegeben sein. 

(3) Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 7 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach der Warenübername durch die Spedition. Den Liefertermin stimmt der Spediteur vor der Zustellung mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail ab.

(4) Bei der Anlieferung muss ein Empfänger zugegen sein, der die Lieferung entgegennimmt und kontrolliert. Falls andere Personen (z. B. Eltern oder Nachbarn) Ihre Bestellung entgegennehmen, instruieren Sie diese unbedingt.  
Der Empfänger hat das Recht und die Pflicht, die Ware vor Annahme auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Lieferbeleg bestätigen Sie, dass die Ware vollständig und fehlerfrei bei Ihnen abgegeben wurde.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass auf dem Transportweg ein Packstück verloren geht oder etwas beschädigt wird. Sichtbare Transportschäden (Art und Umfang) oder Fehlmengen müssen zwingend bei der Anlieferung beim LKW-Fahrer vermerkt werden!
Bitte lassen Sie sich unbedingt einen Schadensbeleg mit Unterschrift und KFZ-Kennzeichen vom Fahrer aushändigen!!! 
Eine spätere Reklamation wird unsere Spedition und/oder Transportversicherung leider nicht anerkennen!

(5) Die Waren müssen an dem vom Spediteur angegebenen Termin abgenommen werden. Am besten Sie teilen uns schon bei der Bestellung die Termine mit, zu denen eine Anlieferung nicht möglich ist. Verweigern Sie auch im Falle eines Transportschadens die Annahme nicht!

(6) Sollte eine Zustellung nicht erfolgreich sein, trägt der Kunde die Kosten für einen erneuten Zustellversuch oder den Rücktransport der Ware!

(7) Unsere voraussichtlichen Liefertermine dürfen nie zur  Basis einer Terminplanung gemacht werden, wenn durch die Nichteinhaltung unserer voraussichtlichen Liefertermine ein finanzieller Schaden eintreten könnte. Lassen Sie sich von uns unbedingt einen „spätesten Liefertermin“ schriftlich zusagen, wenn weitere bauliche Maßnahmen und/oder Einzugstermine etc. vom Eintreffen unserer Lieferung abhängig sind. 

(8) Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung und vor dem Einbau geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

§ 2 Verpackung und deren Entsorgung

(1) Wir bemühen uns stets, den Verpackungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Die Lieferung von Natursteinen ist aber ohne eine geeignete Verpackung nicht möglich. 

(2) Eine Rücknahme von Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe ist uns in der Regel nicht möglich.

(3) Die Entsorgung von Folie, Karton, Packbändern usw. erfolgt über das örtlich duale System. Mit der Registrierung bei LANDBELL sind unsere Rücknahme- & Verwertungspflichten gemäß Verpackungsgesetz erfüllt.

(4) Holzpaletten, -kisten usw. können im Rest- bzw. Sperrmüll entsorgt oder beim nächsten Wertstoffhof abgegeben werden, da Paletten der Kategorie „Altholz“ zugeordnet werden. Unbehandeltes Verpackungsholz darf auch verbrannt werden.
 

§ 3 Wichtige Hinweise

(1) Eigenschaften / Besonderheiten von Natursteinen
Natursteine sind einzigartige Baustoffe. Sie können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden. Daher kann eine Gewähr für vollkommene Übereinstimmung von Muster und Ware nicht übernommen werden.
Quarzadern, Poren, Fehlstellen, Einlagerungen, Farbschwankungen und Flecken sind natürliche Eigenschaften des Natursteins und bilden keinen Anlass zu Beanstandungen. Auch Farbunterschiede innerhalb einer Lieferung sind kein Mangel.
Fachgerechte Kittungen, das Auseinandernehmen loser Adern oder Stiche und deren Wiederzusammensetzung sind nicht nur unvermeidlich, sondern auch ein wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. Sie berechtigen in keinem Fall zu Beanstandungen oder Mängelrügen.
Natursteine befinden sich bei der Lieferung in einem frischen Bearbeitungszustand. Durch Witterungseinflüsse und UV-Strahlung kann es im Laufe der Zeit zu Farbveränderungen kommen. Manche Natursteine, vor allem kalkhaltige Steine, können verblassen, andere Natursteine, wie helle Granite und vor allem Sandsteine, dunkeln dagegen nach.
Einige Natursteine, vor allem Blaustein (Kalkstein) und Basalt sowie geflammter Granit, können bedingt durch ihre natürliche Entstehung Haarrisse aufweisen. Das ist eine naturbedingte Beschaffenheit des Materials und nicht zu vermeiden.
Neben den bedeutenden gesteinsbildenden Mineralien (bei Granit Feldspat, Quarz & Glimmer, bei Kalkstein Calzit) sind in allen Natursteinen immer auch andere Mineralien in geringer Konzentration enthalten, die im Außenbereich mitunter durch Staunässe gelöst werden können. In manchen Natursteinen enthaltene eisenführende Minerale können so unter ungünstigen Bedingungen zu Rostverfärbungen führen.
Solche Rostflecken lassen sich mit einem Rostumwandler entfernen, sind aber meist durch eine fachgerechte Verlegung vermeidbar.
Kleine Abweichungen und sogenannte Schönheitsfehler, die in der Natur des Gesteins liegen sowie geringfügige Maßabweichungen, welche ein genaues Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören, bleiben vorbehalten.
Die meisten Produkte für den Garten- und Landschaftsbau sind in großer Menge gefertigte Baustoffe. Hinsichtlich der Abmessungen, Winkligkeit und Stärke ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens +/- 10 % zu gewähren.
Bruch in handelsüblichen Grenzen gibt zu Beanstandungen keinen Anlass. Sie sollten mit bis zu 5 % Bruch bzw. Ausschuss rechnen, dies ist bei diesen Natursteinen üblich und normal. Da Sie an den Rändern sicher Verschnitt haben werden, sollten Sie immer ca. 10 % mehr Material bestellen. Alle hier genannten Punkte sind ausdrücklich kein Reklamationsgrund!

(2) Verlegung von Natursteinen
Die Verlegung von Naturstein erfordert einige Grundkenntnisse und sollte von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. In jedem Fall sind für Naturstein geeignete Verlegesplitte, Kleber, Mörtel, Fugenmörtel und Silikon zu verwenden und die Herstellerhinweise zu beachten. Alle Materialien sind vor Einbau/Verlegung auf Mängel zu prüfen. Reklamationen können nach der Verwendung des Materials nicht mehr anerkannt werden. 
Fast alle Natursteine haben Poren, Kapillare oder Haarrisse, was zu einer gewissen Wasseraufnahme des Steines führt. Unter ungünstigen Einbaubedingungen kann das zur Bildung von Flecken bzw. Entstehung von Verfärbungen an verlegten Natursteinen führen. Bei hellen Steinen sind Verfärbungen deutlicher sichtbar als bei dunklen Natursteinen. 
Eine allseitige Vorimprägnierung bietet immer den besten Schutz vor Wasserflecken und Verfärbungen.
Besonders wichtig ist die Vermeidung von Staunässe, deshalb ist besonders auf eine gute Drainage zu achten. 
Bei Terrassenplatten aus Naturstein empfehlen wir eine trockene Verlegung im Splittbett. Eine kapillarbrechende Tragschicht aus Schotter oder Splitt verhindert das Aufsteigen von Feuchtigkeit.
Bei einer festen Verlegung darf sich kein Wasser im oder unter dem Mörtelbett stauen. Dies kann durch die Verwendung eines Einkorn- bzw. Monodrainmörtels erreicht werden.
Bei einer Festverlegung von Terrassenplatten auf einem abgedichteten Balkon oder einer Dachterrasse ist zudem eine Drainagematte unter dem Einkorn- bzw. Monodrainmörtel zu empfehlen.
Grundsätzlich muss das Verlegebett sauber sein. Es darf keine kalk-, eisenhaltigen oder organischen Bestandteile enthalten. 
So können eisenhaltige Bestandteile im Verlegesplitt oder ein rostiger Nagel braune Rostflecken oder eine Zigarettenkippe zu gelbbraunen Flecken in den verlegten Platten führen. Kalkhaltige Bestandteile im Untergrund können Ausblühungen verursachen.
Rostflecken, organische Verfärbungen und Kalkausblühungen lassen sich zwar meist durch chemische Reinigungsmittel entfernen, ist aber oft recht zeit- und kostenintensiv. 
Für Natursteinplatten gibt es keinen statischen Nachweis. Der Auftraggeber muss für eine ausreichend dimensionierte Unterkonstruktion sorgen.
Gewissenhaft und fachmännisch verlegt ist Naturstein witterungsbeständig und langlebig, nicht umsonst erfreuen sich Natursteine so großer Beliebtheit im Garten- und Landschaftsbau.

(3) Reinigung, Schutz & Pflege von Naturstein
Bei Reinigung, Schutz & Pflege von Naturstein, Quarzkomposit, Agglomarmor usw. ist zu beachten, dass sowohl Kunst- als auch Natursteine z. T. sehr unterschiedliche Bestandteile und Eigenschaften haben.  
Für die Reinigung, den Schutz & die Pflege von Naturstein, Quarzkomposit, Agglomarmor usw. empfehlen wir die Pflegeanleitungen und Produkte der Firma MÖLLER–CHEMIE Steinpflegemittel GmbH. Die meisten Quarzkomposithersteller haben darüber hinaus eigene Pflegemittel und -empfehlungen. Bei der Verarbeitung der Pflegeprodukte sind die produktspezifischen Verarbeitungshinweise auf dem Etikett und das technische Merkblatt zwingend zu beachten! 
 
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